Notartermin & Übergabe
Notar, Übergabe, Räumung, Zahlung...
Häufig wird unterschätzt, wie viele Aufgaben ein Makler tatsächlich beim Immobilienverkauf hat und wie viel noch nach dem Notartermin für eine reibungslose Übernahme der Immobilie passieren muss.
Daher erfahren Sie hier:
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Wir unterstützen Sie gerne bei dem Prozess vor und nach dem Notartermin
Die meisten Immobilieneigentümer haben weder die Lust noch die Zeit, den Prozess nach dem Verkauf einer Immobilie selbst umzusetzen. Dafür sind wir da.
Die Dauer von der Vereinbarung des Notartermins bis zur endgültigen Übergabe ist individuell, beträgt jedoch im Durchschnitt 12 Wochen.
Hier finden Sie alle 13 Schritte:
01
Notar
Der Notar trägt die Reservierung ins Grundbuch ein, prüft das Vorkaufsrecht und veranlasst die Löschung bestehender Grundschulden. Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach dem Notartermin)
02
Erwerbsnebenkosten
Erste Rechnungen nach dem Notartermin: Gebühren des Grundbuchamtes, Honorar des Notars und des Immobilienmaklers. Das Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach der Umschreibung erfolgt die Rechnung des Grundbuchamtes.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
03
Räumung
Der Verkäufer muss die Immobilie bis zu einem definierten Stichtag räumen. Der Notar überprüft das nicht. Das müssen die beiden Parteien eigenständig regeln. Der Verkäufer informiert den Käufer, sobald die Immobilie geräumt ist, damit sich der Käufer selbst davon überzeugen kann.
Dauer ca. 4 Wochen (Abhängig von der Immobilie & der Situation)
04
Kaufpreiszahlung
Der Notar informiert den Verkäufer und den Käufer über die Zahlungsvoraussetzungen. Bei einer vereinbarten sofortigen Zahlung hat der Käufer sieben Tage Zeit. Der Notar teilt den Betrag mit, der an den Grundschuldgläubiger fließt. Der Restbetrag geht an den Verkäufer.
Dauer ca. 7 Tage (Abhängig von der Vereinbarung)
05
Übergabe
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung ist die Immobilie unverzüglich an den Käufer zu übergeben. Der Käufer erhält die Schlüssel und weitere Unterlagen (z.B. Mietvertrag) im Original.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
06
Zahlungsbestätigung
Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, dem Notar den Eingang der Kaufpreiszahlung unverzüglich zu bestätigen. Seit dem 1. April 2023 muss der Verkäufer die Zahlung auch mittels Beleg, z.B. Kontoauszug, nachweisen.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
07
Eigentumsumschreibung
Mit der Übergabe erwirbt der Käufer bereits die Besitzrechte an der Immobilie mit allen Rechten und Pflichten. Rechtlich wird er jedoch erst nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch zum Eigentümer. Diese Umschreibung veranlasst der Notar nach der Zahlungsbestätigung und Löschung.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
08
Hausnebenkosten
Die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung werden bei der Übergabe abgelesen. Strom und Gas werden direkt mit den Versorgern abgerechnet. Der Verkäufer kann sich dann abmelden und der Käufer anmelden. Bei Eigentumswohnungen werden die Zählerstände an die Verwaltung weitergegeben. Nicht alle Verwaltungen erstellen Zwischenabrechnungen, daher muss der Käufer möglicherweise eine Abrechnung mit dem Verkäufer vornehmen.
09
Mieteinnahmen
Der Käufer erhält die Mieteinnahmen nach dem Eingang des Kaufpreises. Es sollte erst nach dem Kaufpreiseingang dem Mieter mitgeteilt werden, das Käuferkonto zu nutzen. Sollte die Miete fälschlicherweise auf das falsche Konto überwiesen werden, muss sie umgehend an den Käufer weitergeleitet werden.
10
Kautionen
Wurden bei einer vermieteten Immobilie Kautionen einbehalten, sind diese ebenfalls nach Kaufpreiszahlung unverzüglich an den Käufer weiterzuleiten. Aus Haftungsgründen sollte der Verkäufer sich diesbezüglich eine Bestätigung vom Mieter einholen.
11
Grundsteuer
Der Käufer hat ab Übergabe die Grundsteuer zu tragen, daher muss er den zeitanteiligen Grundsteuerbetrag an den Verkäufer überweisen. Das Finanzamt berechnet die Grundsteuer für das ganze Jahr in der Regel immer für den Eigentümer, der am 1. Januar im Grundbuch eingetragen ist.
12
Gebäudeversicherung
Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern ist die Gebäudeversicherung zwischen Käufer und Verkäufer abzurechnen. Gemäß Gesetz geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über, der innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsübergang kündigen kann. Falls der Verkäufer bereits die Jahresprämie bezahlt hat, muss der Käufer ihm die anteiligen Beiträge ab dem Übergabedatum erstatten.
13
Nebenkosten bei vermieteten Eigentumswohnungen
Der Mieter zahlt umlagefähige Nebenkosten, daher ist der Zählerstand erforderlich. Die Übergabe findet oft beim Makler statt. Bei einer Übergabe im Januar reicht eine einfache Nebenkostenabrechnung. Bei einer Übergabe mitten im Jahr muss ein Saldo zwischen Verkäufer und Käufer verrechnet werden.
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