Notartermin & Übergabe
Notar, Übergabe, Räumung, Zahlung...
Häufig wird unterschätzt wie viele Aufgaben ein Makler bei dem Immobilienverkauf tatsächlich hat und wie viel noch nach dem Notartermin, für eine Reibungslose Übernahme der Immobilie, passieren muss.
Daher erfahren Sie hier:
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Wir unterstützen Sie gerne bei dem Prozess vor & nach dem Notartermin
Die meisten Immobilieneigentümer haben keine Lust und oder Zeit dafür den Prozess nach dem Verkauf einer Immobilie selber umzusetzen. Dafür sind wir da.
Die Dauer bis zur fertigen von dem Notartermin bis zur letzendlichen Fertigstellung der Übergabe ist individuell, beträgt im Durchschnitt aber: 12 Wochen.
01
Notar
Der Notar trägt die Reservierung ins Grundbuch ein, prüft das Vorkaufsrecht. Die Löschung bestehender Grundschulden. Man benötigt die Zustimmung der Verwalters bei Eigentumswohnungen.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach dem Notartermin)
02
Erwerbsnebenkosten
Erste Rechnungen nach dem Notartermin: Grundbuchamt, Notar, Immobilienmakler. Finanzamt sendet die Grunderwerbsteuerbescheid. Nach der Umschreibung folgt die Rechnung vom Grundbuchamt.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
03
Räumung
Der Verkäufer muss bis zu einem definierten Stichtag die Immobilie räumen. Der Notar überprüft das nicht. Das müssen die beiden Parteien selbständig regeln. Der Verkäufer informiert den Käufer, sobald die Immobilie geräumt ist, sodass sich der Käufer davon ein Bild machen kann.
Dauer ca. 4 Wochen (Abhängig von der Immobilie & der Situation)
04
Kaufpreiszahlung
Der Notar informiert der Verkäufer und Käufer über die Zahlungsvoraussetzungen.Bei einer vereinbarten sofortigen Zahlung hat der Käufer sieben Tage Zeit. Der Notar gibt mit welcher Betrag an den Grundschuld-gläubiger fließt. Der Rest fließt an den Verkäufer.
Dauer ca. 7 Tage (Abhängig von der Vereinbarung)
05
Übergabe
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung ist die Immobilie unverzüglich an den Käufer zu übergeben. Der Käufer bekommt die Schlüssel und weitere Unterlagen (z.B. Mietvertrag) im Original.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
06
Zahlungsbestätigung
Der Verkäufer verpflichtet sich im Kaufvertrag, dem Notar den Eingang der Kaufpreiszahlung unverzüglich zu bestätigen, seit 1. April 2023 muss der Verkäufer die Zahlung auch mittels Beleg, z.B. Kontoauszug nachweisen.
Dauer ca. 1-2 Wochen (nach dem Notartermin)
07
Eigentumsumschreibung
Mit der Übergabe ist der Käufer bereits Besitzer der Immobilie mit allen Rechten und Pflichten, rechtlich zum Eigentümer wird er erst mit der Eigentums-umschreibung im Grundbuch. Der Notar veranlasst die Umschreibung nach der Zahlungsbestätigung und Löschung.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
08
Hausnebenkosten
Die Zählerstände werden bei der Übergabe ablesen: Strom, Gas, Wasser, Heizung. Strom und Gas werden direkt mit den Versorgern abgerechnet, der Verkäufer kann sich dann abmelden und der Käufer anmelden. Bei Eigentumswohnungen werden die Zählerstände an die Verwaltung weitergegeben. Nicht alle Verwaltungen machen Zwischenabrechnungen, daher muss der Käufer möglicherweise mit dem Verkäufer abrechnen.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
09
Mieteinnahmen
Der Käufer erhält die Mieteinnahmen nach der Kaufpreiszahlung. Den Mieter sollte man erst bei dem Kaufpreiseingang anweisen, das Käuferkonto zu nutzen. Sollte die Miete falsch überwiesen werden, so muss diese sofort an der Käufer weitergeleitet werden.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
10
Kautionen
Wurden bei einer vermieteten Immobilie Kautionen einbehalten, sind diese ebenfalls nach Kaufpreis-zahlung unverzüglich an den Käufer weiterzuleiten. Das sollte der Verkäufer sich von dem Mieter bestätigen lassen aus Haftungsgründen.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
11
Grundsteuer
Der Käufer hat ab Übergabe die Grundsteuer zu tragen, er muss also den zeitanteiligen Grundsteuerbetrag an den Verkäufer überweisen. Das Finanzamt berechnet die Grundsteuer für das ganze Jahr in der Regel immer dem Eigentümer, der am 01.01. im Grundbuch eingetragen ist.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
12
Gebäudeversicherung
Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern ist die Gebäudeversicherung zwischen Käufer und Verkäufer abzurechnen. Nach dem Gesetz geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über, der innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsumschreibung kündigen kann. Falls der Verkäufer bereits die Jahresprämie bezahlt hat, muss der Käufer ihm die Beiträge ab Übergabe erstatten.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
13
Nebenkosten bei vermieteten Eigentumswohnungen
Mieter zahlt umlagefähige Nebenkosten, Zählerstand nicht notwendig. Übergabe oft bei Makler, keine Original-Unterlagen oder Schlüssel. Bei Januar-übergabe einfache Nebenkostenabrechnung. Mitten im Jahr: Saldo zwischen Verkäufer und Käufer verrechnen.
Dauer ca. 4-6 Wochen (nach Veranlassung)
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